Grundsteuer – Termin: 31. Januar 2023

Grundsteuer – Termin: 31. Januar 2023

In Deutschland müssen wie bekannt für sämtliche Grundstücke, egal, ob bebaut oder unbebaut, der Land- oder Forstwirtschaft oder religiösen, gemeinnützigen oder sonstigen Zwecken dienend, die neuen Grundsteuerfeststellungserklärungen erstellt und digital an das jeweilige zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Derzeit wurden bundesweit erst ca. 50 % dieser Feststellungserklärungen an die Finanzämter übermittelt. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums ist davon auszugehen, dass rund ein Drittel dieser Erklärungen fehlerhaft sind. Die Fehlerursachen sind vielfältig, angefangen mit der komplexen digitalen Übermittlung bis hin zu fehlerhaften Angaben aufgrund unklarer Erfassungsvorgaben.

Wir gehen davon aus, dass auch in unserem Mandantenkreis viele Grundsteuererklärungen noch ausstehen.

Der ursprüngliche Termin für die Abgabe der Grundsteuererklärung (31.10.2022) wurde auf den 31.01.2023 verlängert. Es ist nicht davon auszugehen, dass es eine weitere Verlängerung geben wird. Insoweit ist der Termin 31.01.2023 final vorgegeben. Ab diesem Zeitpunkt drohen Mahnungen und ggf. Verspätungszuschläge.

Wir empfehlen Ihnen dringend zu überprüfen, ob die entsprechende Grundsteuererklärung für Ihren Grundbesitz bereits erstellt wurde. Sollte dies noch nicht geschehen sein, besteht aufgrund der oben genannten „Sanktionen“ Handlungsbedarf.

Selbstverständlich können Sie die Grundsteuererklärung selbst anfertigen. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei dieser Aufgabe. Insbesondere die digitale Abgabe über das Online-Portal der Finanzbehörden (ELSTER) und die fachliche Richtigkeit stellen gelegentlich Hürden und Herausforderungen dar.

Welche Daten mindestens nach dem derzeit geltenden Recht einzugeben sind, wird aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zum Teil deutlichen Abweichungen zwischen den Bundesländern keine Vollständigkeit des Fragebogens gewährleisten können.

Auf einige Sondersachverhalte (keine abschließende Aufzählung) dürfen wir Sie noch hinweisen:

  • Befreiungsmöglichkeiten für gemeinnützigen, mildtätigen oder religiösen Zwecken dienenden Grundstücke,
  • Steuerermäßigungen bei Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz / Ensembleschutz unterliegen,
  • Steuerermäßigungen bei Gebäuden oder Gebäudeteilen für die Wohnraumfördermittel bewilligt worden sind.

Abschließend ist anzumerken, dass derzeit verschiedene Klageverfahren gegen die Neuregelung der Grundsteuer anhängig sind. Wie diese entschieden werden, ist derzeit nicht absehbar – ggf. sind fristgerechte Einsprüche gegen neu ergehende Grundsteuerbescheide zweckdienlich.

Wie oben dargelegt, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung sehr gerne. Sofern wir für Sie tätig werden sollen, informieren Sie uns bitte baldmöglichst. Um keine Zeit zu verlieren bzw. auch als Checkliste für die von Ihnen selbst erstellte Grundsteuererklärung, können Sie die als Anlage beigefügte To-Do-Liste bereits verwenden.

 

Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Richten Sie diese gerne an Herrn Rademacher

(E-Mail: t.rademacher@kanzlei-hps.de oder Tel.Nr.: 0151-56318150).

Gerne können Sie uns auch bereits vorweg, die von Ihnen ausgefüllte Anlage dieses Schreibens an

grundsteuer@kanzlei-hps.de

zusenden.

 

Ihre Kanzlei

 

HPS Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG

Anlage

Anlage zum Info-Schreiben: Grundsteuererklärungen 01.01.2022

 

Bitte ausfüllen – Danke!

Lage des Grundstücks:

 

Bundesland

 

Straße, Nr.

 

PLZ, Ort

 

Baujahr

 

Ggf: Jahr einer Kernsanierung

 

Anzahl der Kfz-Garagenstellplätze

 

   

Eigentümer (Allein-, Ehegatten usw.)

(alle!)

Postanschrift

Telefon

Mail

 

 

 

Grundsteueraktenzeichen

 

   

Art der Immobilie:

 

Unbebautes Grundstück

 

Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhaus

 

Büro- oder gemischt genutztes Geb.

 

Land- bzw. forstwirtschaftliche Fläche

 

Andere (bitte beschreiben!)

 

   

Wohnflächen: Zahl und Gesamtfläche der Wohnungen in Gebäude

 

bis 60 m²

 

60 bis 100 m²

 

über 100 m²

 

Nutzfläche (Büro oder anderes)

 

   

Lage: Gemeinde und Gemarkung

 

Flurstücknummer/n

 

   

Grundsteuerbefreit oder -ermäßigt:

 

Grund laut Bewilligung