6. Doch keine Erhöhung der Künstlersozialversicherung in 2021

Entgegen ursprünglicher Festlegung und unserer Mitteilung in der Januar-Ausgabe 2021 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV) auch im Jahr 2021 stabil bei 4,2 % (vorgesehen war 4,4 %). Die Beibehaltung des Abgabesatzes auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Damit wird der schwierigen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.

Anmerkung: In dem Gesetz zur KSV ist eine sog. Generalklausel enthalten, wonach auch Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, die zwar nicht zu den typischen Verwertern von Kunst und Publizistik gehören, die aber sonst für Zwecke ihres Unternehmens nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen nutzen und im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielen wollen.

Nicht zur Bemessungsgrundlage der KSV gehören z. B. Zahlungen an eine KG, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln, AG, e. V., öffentliche Körperschaften und Anstalten.

 

 

Fälligkeitstermine
Fällig am
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) 10.2.2021
Sozialversicherungsbeiträge   24.2.2021

 

Basiszinssatz
seit 1.7.2016 = - 0,88 %
nach § 247 Abs. 1 BGB
1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 %
maßgeblich für die Berechnung 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 %
von Verzugszinsen 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 %
  Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz

 

Verzugszinssatz Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
ab 1.1.2002 Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen bis 28.7.2014)
Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
(§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen ab 29.7.2014)
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale

 

Verbraucherpreisindex 2020
November = 105,0
Oktober = 105,9
September = 105,8
August = 106,0
Juli = 106,1
Juni = 106,6
Mai = 106,0
April = 106,1
März = 105,7
Februar = 105,6
Januar = 105,2
  2019 Dezember = 105,8
    Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex

 

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