8. Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020

Mit dem sog. ATAD-Umsetzungsgesetz wurden die Steuererklärungsfristen sowie die zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 um 3 Monate verlängert. Ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 20.7.2021 erläutert mögliche Anwendungsfragen.

Für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt die Verlängerung sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden (beratene Fälle), als auch für die Erklärungen, die Steuerpflichtige selbst erstellen (nicht beratene Fälle). Für beratene Fälle verlängert sich die Abgabefrist somit bis zum 31.5.2022. Bei nicht beratenen Fällen ermöglicht das neue Gesetz eine Verlängerung auf den Stichtag 1.11.2021 (soweit dies in dem Land, zu dem das Finanzamt gehört, ein gesetzlicher Feiertag ist: der 2.11.2021), um die Steuer- und Feststellungserklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gelten Besonderheiten. Zudem bleiben Vorabanforderungen von Steuer- und Feststellungserklärungen von den Fristverlängerungen unberücksichtigt.

 

Fälligkeitstermine
Fällig am
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag
10.9.2021
Sozialversicherungsbeiträge   28.9.2021

 

Basiszinssatz
seit 1.7.2016 = - 0,88 %
nach § 247 Abs. 1 BGB
1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 %
maßgeblich für die Berechnung 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 %
von Verzugszinsen 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 %
  Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz

 

Verzugszinssatz Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
ab 1.1.2002 Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen bis 28.7.2014)
Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
(§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen ab 29.7.2014)
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale

 

Verbraucherpreisindex
(2015 = 100)
2021
Juni = 109,1; Mai = 108,7; April = 108,2; März = 107,5;
Februar = 107,0; Januar = 106,3
  2020

Dezember = 105,5
November = 105,0
Oktober = 105,9
September = 105,8
August = 106,0
Juli = 106,1
Juni = 106,6

    Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex

 

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