9. Freiheitsstrafe wegen Betrug bei Corona-Soforthilfe

Das Landgericht Stade (LG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Steuerpflichtiger im Frühjahr 2020 in 7 Fällen in 4 Bundesländern sog. Corona-Soforthilfen in Höhe von 50.000 € für tatsächlich nicht existente Kleingewerbe beantragte und bekam.

Dabei täuschte er über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren. Das LG verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergab. Es wurde damit rechtskräftig.

 

Fälligkeitstermine
Fällig am
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag
12.7.2021
Sozialversicherungsbeiträge   28.7.2021

 

Basiszinssatz
seit 1.7.2016 = - 0,88 %
nach § 247 Abs. 1 BGB
1.1.2015 – 30.6.2016 = - 0,83 %
maßgeblich für die Berechnung 1.7. – 31.12.2014 = - 0,73 %
von Verzugszinsen 1.1. – 30.6.2014 = - 0,63 %
  Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Basiszinssatz

 

Verzugszinssatz Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
ab 1.1.2002 Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen bis 28.7.2014)
Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
(§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
(abgeschlossen ab 29.7.2014)
Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte
zzgl. 40 € Pauschale

 

Verbraucherpreisindex
(2015 = 100)
2021
Mai = 108,7; April = 108,2; März = 107,5; Februar = 107,0; Januar = 106,3
  2020

Dezember = 105,5
November = 105,0
Oktober = 105,9
September = 105,8
August = 106,0
Juli = 106,1
Juni = 106,6

    Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
https://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreisindex

 

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