Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2019

Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen wird verlängert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Abgabefrist für 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat verlängert - bis zum 31. März 2021.
Außerdem werden auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen.

Kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie gerne.

Zurück