Infoschreiben "Corona-Krise"

Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Kanzlei uneingeschränkt arbeitsfähig ist.

Da sich die Lage praktisch täglich ändert, bitten wir Sie die einschlägigen Informationen zu verfolgen. Wir werden auf unserer Webseite versuchen die für Sie wichtigen Informationen zeitnah offen zu legen.

Bleiben Sie gesund!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen wurden einige Arbeitsplätze in das Home-Office ausgelagert. Um auch hier einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, benötigen wir auch Ihre Mithilfe.

  1. Wir bitten darum, persönliche Termine auf das absolute Minimum zu beschränken. Wenn möglich sollten hier telefonische Absprachen stattfinden. Diese können mit Bildübertragungsmöglichkeiten (z.B. Datev Mandantenfernbetreuung) kombiniert werden.
  2. Sofern Sie die entsprechenden Möglichkeiten haben, senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte via E-Mail. Hiermit können wir sicherstellen, dass wir beispielsweise Ihre Buchhaltungen, Lohnabrechnungen oder Steuererklärungen nach wie vor fristgerecht erstellen können. Wir empfehlen, soweit noch nicht vorhanden, die Anschaffung eines Dokumentenscanners. Unsere Kanzlei arbeitet hier beispielsweise mit dem Modell „Brother ADS-2800W“. Dieser kann auch bei einer späteren Implementierung von Datev Unternehmen Online sinnvoll genutzt werden. Selbstverständlich gehen auch alle anderen Marken und Modelle.
  3. Sofern Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, sind unsere Telefonanschlüsse umgeleitet. Sie erreichen uns insofern über die bisherigen Nummern. Sollten Sie hier niemanden erreichen, bitten wir um Übersendung einer Rückrufbitte via E-Mail.

Kurzarbeitergeld

Ausführliche Informationen betreffend das Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf der Homepage der Arbeitsagentur. Grundsätzlich können Sie sich auch an die örtliche Dienststelle wenden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Hotline 0800 4555520 überlastet ist.
Für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes müssen Sie den Arbeitsausfall zunächst anzeigen. Die Anzeige ist bei der nächstgelegenen Dienststelle einzureichen. Sofern wir Ihre Lohnabrechnung durchführen, übersenden Sie uns die entsprechende Bewilligung der Arbeitsagentur. Die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt dann im Zuge der Lohnabrechnung.
Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Es wird eine rückwirkende Auszahlung erfolgen. Gemäß der „Krisenregelung“ kann das Kurzarbeitergeld bereits beantragt werden, wenn 10% der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Daneben werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge betreffend das Kurzarbeitergeld in voller Höhe erstattet.
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz. Für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen mit mindestens einem Kind erhöht sich der Leistungssatz auf 67%.
Bitte weisen Sie Ihre Arbeitnehmer darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Dies führt zu einer Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung 2020. Ob es hier noch Erleichterungen seitens der Bundesregierung gibt, steht derzeit nicht fest.

Steuerstundungen und Anpassung der Steuervorauszahlungen (Kopie)

Auf Grund von Liquiditätsengpässen, welche sich durch die Auswirkungen der Corona-Krise ergeben, können Steuerzahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) bis zu einem Zeitraum von vorerst 3 Monaten zinslos gestundet werden. Wahlweise kann gleichzeitig eine entsprechende Ratenzahlung vereinbart werden.
Gleichzeitig können Sie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer ganz oder teilweise herabgesetzt werden.
Parallel dazu können auch die Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Grund der Auswirkungen der Corona-Krise angepasst werden. Hier empfehlen wir allerdings auf Grund der etwas unklaren Regelung, die Anpassung der Vorauszahlungen so vorzunehmen, dass dies dem erwarteten Gewinn zum aktuellen Zeitpunkt entspricht. Sofern Sie erwarten, dass Sie für das laufende Jahr auf Grund der aktuellen Entwicklungen einen Verlust erwirtschaften, ist selbstverständlich auch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf 0,00 Euro möglich.
Sofern Sie einen entsprechenden Antrag durch uns wünschen, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der einschlägigen Informationen (Steuerart, Zeitraum, Höhe der Anpassung) mit.

Weitere Hilfsmaßnahmen

Neben den o.g. Hilfsmaßnahmen wird es sowohl auf Seite des Bundes wie auch auf Seiten des bayerischen Staates umfangreiche Hilfsmaßnahmen geben. Diese reichen von Ausfallbürgschaften über Darlehen bis hin zu direkten finanziellen Unterstützungen. Einen umfangreichen Überblick erhalten Sie auf der Seite des Bayrischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Zentrale Voraussetzung zur Beurteilung Ihrer Lage sind „aktuelle Zahlen“ und „Liquidität“ (Kopie)

Seitens unserer Kanzlei versuchen wir Sie bestmöglichst zu unterstützen und Ihnen aktuelle Zahlen beispielsweise durch Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) zur Verfügung zu stellen. Daneben können wir Ihnen anbieten Ertragsplanungen auf Basis der uns vorliegenden Buchhaltungsdaten in Absprache mit Ihrer Lageeinschätzung aufzubereiten.

Liquidität

Daneben ist ein zentrales Thema die Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Liquiditätssituation. Hilfreich dabei ist folgende Checkliste:

  • Welche Kreditvereinbarungen bestehen für Kontokorrentkredite auf den Geschäftsgirokonten?
  • Wie ist die aktuelle Ausnutzung dieser Kreditlinien – welche Reserven sind noch vorhanden?
  • Wie ist die weitere Liquiditätsentwicklung zu erwarten:
  • Welche Zahlungseingänge werden ausbleiben oder sich gegenüber dem Normalfall verzögern?
  • Welche zusätzlichen Zahlungsausgänge werden ggf. anfallen?
  • Welche Zahlungseingänge könnten beschleunigt werden?
  • Welche Zahlungsausgänge könnten verzögert werden, ohne bestehende Vereinbarungen zu verletzen?
  • Welche Lieferantenkonditionen könnten ggf. verändert werden, um die Liquiditätssituation zu entschärfen?
  • Welche Investitionen können erst einmal zurückgestellt werden?
  • Welche Entnahmen/Ausschüttungen können vorübergehend zurückgestellt werden?

Im Idealfall erstellen Sie eine Liquiditätsplanung, in der mit diesen Fragen im Hintergrund weitere Szenarien durchgespielt werden können.

Kreditgeber

Je nach Ergebnis Ihrer Liquiditätsplanung kann es dann erforderlich werden, mit Kreditgebern frühzeitig in Gespräche zu gehen. Wir unterstützen Sie hierbei bestmöglichst durch aktuelle Zahlen und persönlichem Rat.

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