Geplante Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 01.07.2020 (II)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der Regierungskoalition am 03.06.2020 beschlossene Senkung der Mehrwertsteuersätze zum 01.07.2020 stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. So einfach wie es sich anhört, wird diese Steuersatzänderung sicherlich nicht in der Praxis umzusetzen zu sein. Vor allem die relativ kurze Vorlaufzeit und die Auswirkungen auf nahezu sämtliche Geschäftsvorfälle in der Wirtschaft bedeuten eine erhebliche Mehrarbeit für die Unternehmen.

Im Rahmen der täglich abgewickelten Geschäftsvorfälle wird oft die Frage auftauchen, welcher Steuersatz ab welchem Zeitpunkt anzuwenden ist (19 % oder 16 % bzw. 7 % oder 5 %).

Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang vor allem Ihre Dauerschuldverhältnisse wie z. B. Miet-, Leasing und Pachtverträge. In den meisten Fällen wird es erforderlich sein, diese Verträge ab dem 01.07.2020 an die geänderte Mehrwertsteuer anzupassen. Diese und weitere Fragen beschäftigen derzeit alle Unternehmer. Aus diesem Grund haben wir Ihnen eine spezielle Mandanten-Information beigefügt, um ein möglichst breites Spektrum von Fragen zur kurzfristig angekündigten Änderung der Mehrwertsteuersätze zu beantworten. Des Weiteren stellen wir Ihnen eine ausführliche Checkliste zur Verfügung, in der zahlreiche Sachverhalte aufgelistet sind, welche bei den anstehenden Veränderungen der Mehrwertsteuer-Sätze zu berücksichtigen bzw. zu beachten sind.
Mandanten-Information Mehrwertsteuer-Senkung ab 01.07.2020
Checkliste zur Mehrwertsteuer-Senkung

Da das Thema “Teilleistungen” und deren korrekte Abrechnung vor allem in der Bauwirtschaft von besonderer Bedeutung ist, haben wir Ihnen in nachfolgendem Link das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft vom Oktober 2009 (BMF-Schreiben vom 12.10.2009) beigefügt. Dieses Merkblatt hat nach wie vor Gültigkeit.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Bitte beachten Sie, dass all diese Dokumente natürlich keine abschließende und vollständige Darstellung der möglichen Problemstellungen geben können. Sollten Sie zusätzlichen Beratungs- oder Erläuterungsbedarf haben, nehmen wir uns selbstverständlich gerne persönlich für Sie Zeit.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zusätzlich darüber informieren, dass die Bundesregierung am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die “Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen” beschlossen hat. Diese Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) von Bund und Ländern und soll die Corona-Soforthilfe ergänzen. Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare usw. werden derzeit erarbeitet. Aktuell ist eine Antragstellung noch nicht möglich. Sobald uns hierzu verlässliche Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Bis dahin – bleiben Sie gesund!

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