Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert

Der Bundesrat hat der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die außergewöhnliche Situation der Bürgerinnen und Bürger und zugleich auf die besonderen Herausforderungen für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Zeiten der Corona-Pandemie.

Die um drei Monate verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2020 gelten gleichermaßen für Steuererklärungen, die von den Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden (neue Abgabefrist: 31.05.2022), als auch für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen (neue Abgabefrist: 31.10.2021).

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