8. Handlungsbedarf für bestehende Stiftungen

Aufgrund der umfangreichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Stiftungsorgane, zur Vermögensanlage und zu Strukturänderungen, sollten bestehende Stiftungen ihre Stiftungssatzungen auf einen möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen. Vor dem Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli 2023 sollten bestehende Stiftungen die Zeit nutzen, ihre Satzung an das neue Recht anzupassen.

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