2. Öffentliches Stiftungsregister ab 2026

Zum 01.01.2026 wird ein elektronisches Stiftungsregister eingeführt, das zentral vom Bundesamt für Justiz geführt wird und in dem sich alle Stiftungen bis spätestens 31.12.2026 anmelden müssen. Dabei müssen nicht nur die Vorstandsmitglieder und besonderen Vertreter samt Vertretungsmacht angeben, sondern auch die Dokumente über die Bestellung und die Satzung beigefügt werden.

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