1. Neues Stiftungsrecht

Die Änderungen des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch treten am 1. Juli 2023 in Kraft. Das Stiftungsrecht wird nunmehr für rechtsfähige Stiftungen bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die bisher bestehenden Rechtsunterschiede der Landesstiftungsgesetze werden damit abgelöst. Es steht zu erwarten, dass die Vereinheitlichung zu mehr Rechtssicherheit und zu einer größeren Einheitlichkeit der Rechtsanwendung im Stiftungsrecht über das Bundesgebiet beiträgt.

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